ABRECHNUNGEN VON ERNÄHRUNGSBERATUNGEN
Abrechnung mit Kostenerstattung (gesetzlich und privat versicherter Personen) ist möglich bei einer ärztlichen Verordung. Therapeutische Beratungen nach § 43 SGB V dienen der Unterstützung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen und benötigen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung / Verordnung.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen ca. 5 bis zu 7 Beratungen pro Jahr bei Vorlage
der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
Formular hier zum Download
Die Förderung von Ernährungsberatungen und Präventionsmaßnahmen durch die Krankenkassen (z.B. durch finanzielle Bezuschussung von Beratungen und Kursen) ist festgelegt im § 20 SGB V. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.
Individuelle Ernährungsberatung, Gewichtsreduktionskurse oder Programme zur vollwertigen Ernährung werden auch im Rahmen betrieblicher Gesundheitsvorsorge anerkannt, da die Qualitätsanforderungen gem. § 3 Nr. 34 EStG in Verbindung mit §§ 20 Abs. 1 und 20a SGB erfüllt werden.
Hierzu dient mein VFED Zertifikat:
HONORARABRECHNUNG FÜR HEILPRAKTIKERLEISTUNGEN
Durch die Beratung in der Heilpraktikerpraxis oder die Inanspruchnahme einer Leistung entsteht ein Behandlungsvertrag, der nicht der Schriftform bedarf. Meine erbrachten Leistungen entsprechen dem Leistungsverzeichnis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und werden unter Angabe der Diagnose, Behandlungsdaten, Einzelleistungen und Honorarsätze abgerechnet.
Das Leistungsverzeichnis (GebüH) ist ein Hilfsmittel zum Abrechnungsverkehr des Patienten mit seinem Leistungsträger, dessen statistische Durchschnittswerte als Verzeichnis noch vor 1985 ermittelt wurden.
Falls Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, übernimmt Ihr Leistungsträger (Versicherung) möglicherweise die entstehenden Kosten für Honorar und Medikamente nur teilweise oder gar nicht.
Unabhängig davon sind die mit Ihnen vereinbarten Honorare zu begleichen.
Telefonische Beratungen werden je nach Zeitaufwand gesondert in Rechnung gestellt.
Fragen hierzu beantworte ich Ihnen gerne,
auch vor der Terminvereinbarung
unter der Telefonnummer 08031-69829